History of the Peloponnesian War

Thucydides

Thucydides. Vier Staatsreden aus Thucydides. Gürsching, Heinrich, translator. Augsburg: Wirth, 1856.

Wir erfreuen uns einer Verfassung, welche nicht entstanden aus der Uebertragung fremder Gesetze, keine Nachahmung, sondern vielmehr selber ein würdiges Vorbild für andere ist. Mag sie Volksherrschaft heissen, sofern die Bürgerschaft, nicht ein Adel der Berechtigte ist[*]() ; aber bei aller Gleichheit, welche das Gesetz den persönlichen Unterschieden gegenüber allen gewährt, ist es doch lediglich die Tüchtigkeit, wo sie sich auch hervorthun mag, welche den Rang bestimmt und den Weg zu Ehren und Würden bahnt, ja auch für den Aermsten, wofern er

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nur dem Staate zu nützen vermag, bildet seine niedrige Stellung kein Hindernis.

Und diese Freisinnigkeit des öffentlichen herrscht sie nicht auch in dem täglichen Leben? Kein Splitterrichter verfolgt hier Schritt und Tritt, und niemand verargt dem Nächsten seine Vergnügungen und quält sich mit einem Aerger, der zwar unschädlich, aber immerhin für das Auge beleidigend ist.

Und wie die Humanität unser Privatleben, so bewahrt unser öffentliches Leben schon die natürliche Scheu vor aller Ungebühr; wir gehorchen der erkomen übrigkeit und den Gesetzen, vor allem denen, die zum Schutz des Verfolgten gegeben sind, und jenen ungeschriebenen, welche durch die strafende Volksstimme sich in Kraft zu setzen wissen.