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                    <TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0"><text xml:lang="deu"><body><div type="translation" xml:lang="deu" n="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1"><div type="textpart" subtype="book" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1" n="2"><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2" n="37"><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="1"><p>Wir erfreuen uns einer Verfassung, welche nicht entstanden aus der Uebertragung
                fremder Gesetze, keine Nachahmung, sondern vielmehr selber ein würdiges Vorbild für
                andere ist. Mag sie Volksherrschaft heissen, sofern die Bürgerschaft, nicht ein Adel
                der Berechtigte ist<note xml:lang="mul" n="3" place="unspecified"/> ; aber bei aller
                Gleichheit, welche das Gesetz den persönlichen Unterschieden gegenüber allen
                gewährt, ist es doch lediglich die Tüchtigkeit, wo sie sich auch hervorthun mag,
                welche den Rang bestimmt und den Weg zu Ehren und Würden bahnt, ja auch für den
                Aermsten, wofern er <pb n="10"/> nur dem Staate zu nützen vermag, bildet seine
                niedrige Stellung kein Hindernis.</p></div><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="2"><p>Und diese Freisinnigkeit des öffentlichen herrscht sie nicht auch in dem täglichen
                Leben? Kein Splitterrichter verfolgt hier Schritt und Tritt, und niemand verargt dem
                Nächsten seine Vergnügungen und quält sich mit einem Aerger, der zwar unschädlich,
                aber immerhin für das Auge beleidigend ist.</p></div><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="3"><p>Und wie die Humanität unser Privatleben, so bewahrt unser öffentliches Leben schon
                die natürliche Scheu vor aller Ungebühr; wir gehorchen der erkomen übrigkeit und den
                Gesetzen, vor allem denen, die zum Schutz des Verfolgten gegeben sind, und jenen
                ungeschriebenen, welche durch die strafende Volksstimme sich in Kraft zu setzen
                wissen. </p></div></div></div></div></body></text></TEI>
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