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                    <TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0"><text xml:lang="deu"><body><div type="translation" xml:lang="deu" n="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1"><div type="textpart" subtype="book" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1" n="2"><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2" n="36"><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.36" n="4"><p>Von den Kriegsthaten und Eroberungen dieser Männer, von all' den Angriffen fremder
                oder griechischer Völker, die wir oder unsere Väter muthig zurückgeschlagen, will
                ich schweigen, um kurz zu sein über allgemein Bekanntes.</p><p>Vergegenwärtigen wir uns dagegen vor allem die eigentümliche Lebensrichtung, die
                sie so weit gebracht, die politischen und die sittlichen Ursachen unserer Grösse,
                ehe wir zu dem Lob der Gefallenen selbst übergehen,— ein Gegenstand, der gewiss
                einer solchen Feier angemessen und für keinen in dieser Versammlung, sei er Fremder
                oder Bürger, ohne Nutzen sein wird. </p></div></div><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2" n="37"><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="1"><p>Wir erfreuen uns einer Verfassung, welche nicht entstanden aus der Uebertragung
                fremder Gesetze, keine Nachahmung, sondern vielmehr selber ein würdiges Vorbild für
                andere ist. Mag sie Volksherrschaft heissen, sofern die Bürgerschaft, nicht ein Adel
                der Berechtigte ist<note xml:lang="mul" n="3" place="unspecified"/> ; aber bei aller
                Gleichheit, welche das Gesetz den persönlichen Unterschieden gegenüber allen
                gewährt, ist es doch lediglich die Tüchtigkeit, wo sie sich auch hervorthun mag,
                welche den Rang bestimmt und den Weg zu Ehren und Würden bahnt, ja auch für den
                Aermsten, wofern er <pb n="10"/> nur dem Staate zu nützen vermag, bildet seine
                niedrige Stellung kein Hindernis.</p></div><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="2"><p>Und diese Freisinnigkeit des öffentlichen herrscht sie nicht auch in dem täglichen
                Leben? Kein Splitterrichter verfolgt hier Schritt und Tritt, und niemand verargt dem
                Nächsten seine Vergnügungen und quält sich mit einem Aerger, der zwar unschädlich,
                aber immerhin für das Auge beleidigend ist.</p></div><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.37" n="3"><p>Und wie die Humanität unser Privatleben, so bewahrt unser öffentliches Leben schon
                die natürliche Scheu vor aller Ungebühr; wir gehorchen der erkomen übrigkeit und den
                Gesetzen, vor allem denen, die zum Schutz des Verfolgten gegeben sind, und jenen
                ungeschriebenen, welche durch die strafende Volksstimme sich in Kraft zu setzen
                wissen. </p></div></div><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2" n="38"><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.38" n="1"><p>Und wo ist für die Erholung des Gemüthes nach der Arbeit reichlicher gesorgt als
                bei uns, wo Kampfspiele und Feste in steter Folge sich ablösen, und die
                geschmackvolle Einrichtung des Hauses das Herz täglich aufs neue zum Frohsinn
                stimmt?</p></div><div type="textpart" subtype="section" xml:base="cts:urn:tlg0003.tlg001.1st1K-ger1:2.38" n="2"><p>So gross ist unsere Stadt, dass jedes Land sein Bestes uns sendet, und wir in
                gleicher Fülle an den Gütern der Fremde wie an den Gaben des heimathlichen Bodens
                uns erfreuen dürfen. </p></div></div></div></div></body></text></TEI>
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